CE-Dokumentation
Mit der CE-Kennzeichnung von Produkten erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer, dass ein Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften für den europäischen Binnenmarkt festgelegt sind.
Die CE-Kennzeichnung ist daher Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten bei denen eine oder sogar mehrere EU-Richtlinien, wie z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anwendung finden. Gerne bieten wir Unterstützung bei der Erstellung der CE-Dokumentation.
Folgende Leistungen im Sinne der CE-Kennzeichnung werden erbracht:
- Sicherstellung, dass alle anzuwendenden Richtlinien berücksichtigt werden
- Umfassende Recherche nach anzuwendenden Normen
- Sicherstellung aller relevanten Sicherheitsanforderungen
- Risikobeurteilung nach EN ISO 12100:2010
- Erstellung der EG-Konformitätserklärung/Einbauerklärung
So wird eine hohe Qualität der geforderten technischen Dokumentation im Sinne der CE-Kennzeichnung sichergestellt.
Falls erforderlich bieten wir die Möglichkeit auch eine TÜV-Abnahme eines Produkts zu begleiten. Voraussetzung hierfür ist die vollständig vorhandene technische Dokumentation des Produkts vor dem Inverkehrbringen, oder die Beauftragung zur Erstellung einer solchen technischen Dokumentation mit anschließender TÜV-Abnahme. Die Abnahme erfolgt durch eine lizensierte Prüfstelle.